Forschungsmöglichkeiten und Archivsicherung

Unser Archiv bietet die Möglichkeit zur Forschung in Dokumenten der siebenbürgischen Geschichte mit einem besonderen Fokus auf der evangelischen Kirche sowie der siebenbürgisch-sächsischen Bevölkerung und Ortsgeschichten. Die Mitarbeiter des Archivs unterstützen und beraten außerdem kirchliche Registraturbildner auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene bezüglich der dezentral aufbewahrten Archive, Altregistraturen und historischen Bibliotheken.

Forschungsmöglichkeiten:

  • Ahnenforschung inkl. Recherche und Auskünfte

  • Einsicht von Bauakten und Bestandsplänen

  • Klärung von Erbschafts-, Vermögens- und Rentenangelegenheiten

  • Recherche von Zeugnissen sowie Lohn- und Gehaltsnachweisen

  • Erhebung von Personenstandsdaten

  • Kirchen- sowie Landes-, Regional- und Ortsgeschichte

Sicherung gefährdeter Bestände

Bei Gefahr im Verzug führten und führen wir Sicherungsmaßnahmen durch. Ebenso gehen wir Hinweisen auf verschollen geglaubte Archivbestände nach und überführen diese wenn möglich nach Hermannstadt (Sibiu), zuletzt geschah dies mit zahlreichen Archivbeständen evangelischer Gemeinden im Altreich. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen haben – wir helfen Ihnen gern weiter.

Gebührentafel

 

Schnellinformation:

  • Recherche durch Fachkraft 10 Euro/Stunde
  • Digitale Kopie (Foto/Scan) 3 Euro
  • Kopie eines Digitalisats 2 Euro
  • Kopie (Papier) 0,20 -1 Euro
  • Beglaubigte Kopie 5 Euro
  • Bestätigung Daten Kirchenbuch 10 Euro
  • Bestätigung Russl.-Deportation   gratis/freiw. Spende
  • Versand per E-Mail 2 Euro
  • Versand per Post 2 Euro + Verpackung + Porto
  • Archivnutzung im Lesesaal 3 Euro/Tag; 9 Euro/Woche (5 T.)

 

Im Detail:

 

  1. Fachauskünfte: Für mündliche oder schriftliche Fachauskünfte einschließlich der Übersetzungen von Texten aus der jeweiligen Originalsprache ins Deutsche bzw. Rumänische, Erstellen von Ahnentafeln sowie das Anfertigen von Regesten und Erstellen von Gutachten betragen die Gebühren des Zentralarchivs bei Inanspruchnahme
  1. einer wissenschaftlichen Fachkraft (Zentralarchiv) 10 €/50 Lei
  2. einer Verwaltungs- oder Schreibkraft (SekretärIn)   5 €/25 Lei

je angebrochene Stunde Zeitaufwand.

 

Fachauskünfte für wissenschaftliche Anfragen sind bis zu einem Bearbeitungsaufwand von 2 Arbeitsstunden gebührenfrei.

 

Formular „Rechercheauftrag“ hier

 

  1. Pauschalsätze für private oder gewerbliche Benutzung: 

Unabhängig von den vorgenannten Gebühren gelten bei persönlicher Benutzung von Archivgut in den Diensträumen für private oder gewerbliche Zwecke, an denen kein öffentliches Interesse besteht (z.B. genealogische Arbeit) unter der Voraussetzung normaler Benutzung der Bestände folgende Pauschalsätze:

  1. bis zu/pro 1 Tag 3 €/15 Lei
  2. für 1 Woche 9 €/45 Lei

 

  1. Bereitstellung von Datensätzen und Bild- oder Bild-Textscans in Dateiform: 

Berechnet werden für

  1. Scannen von Bildern und Abspeichern je 3 €/15 Lei
  2. Bearbeitung von gespeicherten Bildern bzw. Bildvorlagen 

(Vergrößern, Verkleinern etc.) je 3 €/15 Lei

  1. Zusendung von Bildern über Internet (ohne Bearbeitung) je 2 €/10 Lei
  2. Kopie von gespeicherten Bildern auf Datenträger 

(ausschließlich Versandkosten) je 2 €/10 Lei

 

  1. Ausfertigung von Abschriften und Urkunden (Matrikelauszügen): 

Berechnet werden generell für

  1. Abschriften oder Auszüge aus Archivalien pro Seite (A4) 4 €/20 Lei

Bei schwierigen Abschriften kann die Gebühr erhöht werden 5 €/25 Lei

  1. Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und Rückvergrößerungen, 

die das Archiv bzw. die tragende kirchliche Stelle selbst herstellt, 

ohne Rücksicht auf die anderen Gebühren und die Zahl der Seiten 5 €/25 Lei

  1. Ausfertigung einer Urkunde/amtl. Bestätigung (Matrikelauszug, 

Duplikate von Tauf-, Konfirmations- oder Trauscheinen) 10 €/50 Lei

 

  1. Herstellung von Xerokopien: 

Berechnet werden generell für Bibliotheksgut (ab 1900) Archivgut

  1. a) DIN A4 (einseitig) 1 Leu 1 Leu
  2. b) DIN A 4 (doppelseitig) 2 Lei 2 Lei
  3. c) DIN A3 2 Lei 5 Lei

 

Ab 60 Kopien erhöhen sich die Preise um 25 %. Xerokopien werden grundsätzlich nur angefertigt, wenn hierfür ein dringendes Bedürfnis besteht und der Zustand des Archivale es zulässt. Das Kopieren ganzer Archivalieneinheiten bedarf der Genehmigung des kirchlichen Archivs bzw. der tragenden kirchlichen Stelle.

 

  1. Sonstige Auslagen: Bei postalischer Zusendung von erledigten Reproduktionsaufträgen werden Verpackung und Porto gesondert berechnet, ebenso ggf. anfallende Auslagen für Telefonate. Als Ersatz für die Bankspesen bei Überweisung bzw. Scheckeinreichung aus dem Ausland wird eine Auslagenpauschale in Höhe von 4 € erhoben.

 

  1. Veröffentlichungsentschädigung: Für die Zustimmung des kirchlichen Archivs bzw. der tragenden kirchlichen Stelle zur Veröffentlichung von Reproduktionen in Print- und anderen Medien ist eine Entschädigungsgebühr zu entrichten. Ihre Höhe wird fallweise von der kirchlichen Stelle entschieden, für das Zentralarchiv vom Landeskonsistorium. 

Als Richtwerte gelten 30 € bei einmaliger Veröffentlichung von Schwarz-Weiß-Aufnahmen 

bis 300 € bei Veröffentlichung von reproduzierten Farbaufnahmen auf Großplakat oder CD-Hüllen.

Formular „Antrag für Abdruckgenehmigung“ hier

 

Soweit die Veröffentlichungen auf Plakaten und Großplakaten, in Zeitschriften und Tageszeitungen sowie TV oder im Internet im Interesse des Archivs bzw. der tragenden Stelle erfolgen (Werbezwecke), kann von der Erhebung der Reproduktionsgebühr abgesehen werden. Dasselbe gilt für nachweislich wissenschaftliche Zwecke. Die Entscheidung trifft die kirchliche Stelle, beim Zentralarchiv das Landeskonsistorium.

 

  1. Restaurierung bzw. Wiederbeschaffung: Muss ein vom Benutzer beschädigtes Archivale restauriert oder eine aus der Bibliothek entliehene und nicht zurückgegebene Medieneinheit wiederbeschafft werden, so werden dem Benutzer die Kosten der Restaurierung, der Ersatzbeschaffung des Medienoriginals, einer Kopie durch eine Nachdruckfirma oder die Kosten in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Pauschale von 10 € je Stück für den besonderen Verwaltungsaufwand berechnet. Diese Pauschale wird auch bei späterer Zurückgabe des Bibliotheksgutes nicht zurückerstattet.

 

  1. Ermäßigungen:

Für innerkirchlichen Dienstgebrauch außerhalb der das Archiv tragenden kirchlichen Stelle gilt eine Ermäßigung von 75 % des Gebührensatzes.

Beauftragte der HOGs, die Recherchen für die Heimatortsgemeinschaften durchführen, müssen eine diesbezügliche Bestätigung des HOG-Vorstands vorlegen. Anträge auf Ermäßigung der Gebühren können gestellt werden. Auslagen sind zu begleichen.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.